Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Energie mit Plan GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Diese AGB gelten für Planung, Lieferung, Montage, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Anlagen und Leistungen im Bereich erneuerbarer Energien und Elektrotechnik. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande. Kostenvoranschläge sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich.
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem zugrunde liegenden Angebot. Technische Änderungen, die dem Stand der Technik oder gesetzlichen Anforderungen dienen und für den Auftraggeber zumutbar sind, bleiben vorbehalten. Angaben zu Erträgen, Einsparungen oder Autarkiegraden sind Prognosen auf Basis üblicher Annahmen und stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar.
Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei umfangreichen Aufträgen können Abschlagszahlungen nach Baufortschritt vereinbart werden.
Der Auftraggeber stellt die für die Ausführung erforderlichen Voraussetzungen (u. a. Zugang, geeigneter Anschluss, notwendige Genehmigungen und Informationen) rechtzeitig und unentgeltlich bereit. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Ereignisse höherer Gewalt sowie Liefer- und Leistungsstörungen bei Vorlieferanten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme der Leistung. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung mitgeteilt wurde und keine wesentlichen Mängel vorliegen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Gelieferte Waren und Anlagenteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich zulässig ist.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Der Auftragnehmer leistet bei berechtigten Mängelrügen zunächst Nacherfüllung. Für Fremdprodukte (z. B. Module, Wechselrichter, Speicher) gelten ergänzend die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 07/2026. Diese AGB sind ein an den Betrieb angepasstes Muster und ersetzen keine Rechtsberatung.